Sortiment & Fachwissen
Häufige Fragen. Verständlich beantwortet.
Für gewerbliche Kunden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Angebot und Anwendung
Verkaufen Sie an Privatkunden?
Nein. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Keine Beratung und kein Verkauf an Endverbraucher.
Brauche ich für eine Köderstation einen Sachkundenachweis?
Für den Bezug von Stationen, giftfreiem Monitoringmaterial und Zubehör in unserem B2B-Vertrieb benötigen Sie keinen Sachkundenachweis. Für Rodentizide prüfen wir vor einer Belieferung den für Produkt und berufliche Anwendung erforderlichen Nachweis.
Kann ich Rodentizide ohne Nachweis anfragen?
Eine unverbindliche Anfrage ist möglich. Eine Belieferung erfolgt ausschließlich nach Prüfung des erforderlichen Sachkundenachweises und nur zur beruflichen Verwendung. Eine Bestätigung im Formular ersetzt die Nachweisprüfung nicht.
Gilt ein Köder für alle Rattenarten und jeden Einsatzort?
Nein. Hausratte, Wanderratte und Hausmaus sind unterschiedliche Zielorganismen. Gebäude, Gebäudeumfeld, Freiland und Kanalisation sind unterschiedliche Anwendungsbereiche. Es müssen Zieltier, Ort, Verwendergruppe und Auflagen der aktuellen Produktzulassung gemeinsam passen.
Kann ich direkt auf der Website bestellen?
Nein. Die Anfrageliste stellt einen unverbindlichen E-Mail-Entwurf zusammen. Sie prüfen und versenden diesen selbst über Ihr E-Mail-Programm. Alternativ kopieren Sie den Text in Ihren E-Mail-Dienst.
Welche Preise gelten?
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher MwSt. und Versand. Der Einzelpreis gilt für eine Verkaufseinheit; niedrigere Mengenstaffeln sind gesondert aufgeführt. Das individuelle Angebot bestätigt Gesamtpreis, Lieferumfang und Verfügbarkeit.
Sind alle Kanalstationen nach § 18 IfSG anerkannt?
Nein. RaSta 2.0, Rattenkugel 2.0, Funke Typ 2 und EPM SPLINTER sind entsprechend gekennzeichnet. Für FloatBox, RFR 1.0 und UPTOGO weisen wir keine §-18-Anerkennung aus.
Wann spielt § 18 IfSG eine Rolle?
Die besondere Anerkennungspflicht betrifft behördlich angeordnete Maßnahmen. Eine anerkannte Station ersetzt weder die Zulassung eines eingesetzten Mittels noch die sachgerechte Anwendung und die erforderlichen Nachweise.
Geben Sie Empfehlungen für meinen Standort?
Wir beantworten Fragen zu Produktdaten und Angebot. Die standortbezogene Auswahl, Eignungsprüfung und Entscheidung über Station, Ködermaterial und Anwendung liegen beim verantwortlichen sachkundigen Anwender.
Sind Befestigungen und Schlüssel enthalten?
Das unterscheidet sich je Artikel. Beachten Sie den angegebenen Lieferumfang. Benötigte Schlüssel, Erdanker und Halterungen sind gegebenenfalls separat zu bestellen. Bei RaSta ist die Gliederkette serienmäßig 5 m lang; andere Längen bitte vorab anfragen.
Sind die Stationen befahrbar?
Für die hier gezeigten Standardstationen wird keine Lastklasse zum Befahren ausgewiesen. Der Metall-Rattentunnel ist nicht befahrbar. Eine robuste Bauweise ist kein Lastnachweis.
Wie oft muss ich kontrollieren?
Technische Wartung und Bekämpfungskontrolle sind getrennt zu betrachten. Maßgeblich sind die aktuellen Produktbedingungen, das Verfahren und die betrieblichen Vorgaben. Eine Fernüberwachung ersetzt vorgeschriebene Kontrollen nicht automatisch.
Ihr Standort. Ihre Anforderungen.
Senden Sie uns die geplante Anwendung, Stückzahl und Montagebedingungen. Wir erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihr betriebliches Projekt.