Fachstand 23.10.2026
Recht und Nachweise. Präzise zugeordnet.
Die Hardware, die konkrete Bestückung und die Art des Einsatzes haben unterschiedliche Anforderungen. Hier ordnen wir die wichtigsten Punkte für Ihre Beschaffung ein.
Wann ist § 18 IfSG relevant?
§ 18 IfSG betrifft unter anderem behördlich angeordnete Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge. Dabei sind die in der gesetzlichen Regelung vorgesehenen anerkannten Mittel und Verfahren maßgeblich; Ausnahmen bedürfen der dort geregelten behördlichen Zustimmung.
Daraus folgt keine pauschale Pflicht, bei jeder privaten oder betrieblichen Rattenmaßnahme ausschließlich eine §-18-gelistete Station einzusetzen. Umgekehrt ersetzt der Kauf einer anerkannten Station weder eine passende Mittelzulassung noch die vorgeschriebene Qualifikation und sichere Arbeitsweise.
Kanalstationen in der UBA-Liste.
| Modell | B-Nummer | Einordnung |
|---|---|---|
| Rattenkugel 2.0 | B-0332-00-00 | Eindeutige Modellzuordnung in der geprüften Liste. |
| Funke Kanalbox Typ 2 | B-0328-00-00 | Eindeutige Modellzuordnung in der geprüften Liste. |
| EP-SP SPLINTER | B-0343-00-00 | Eindeutige Modellzuordnung in der geprüften Liste. |
| RaSta Köderschutzstation für den Kanal 2.0 | B-0341-00-00 | Angebotene Ausführung entsprechend der bestätigten Version 2.0. |
| FloatBox | Nicht aufgeführt | Keine Anerkennung aus der geprüften Liste ableitbar. |
| RFR 1.0 | Keine Anerkennung ausgewiesen | Kein ausgewiesenes §-18-Verfahren. |
| UPTOGO | Keine Anerkennung ausgewiesen | Kein ausgewiesenes §-18-Verfahren. |
Die Liste beschreibt anerkannte Verfahren für den dort genannten Einsatz. Die Zuordnung ist keine allgemeine Sicherheitsgarantie für jede Einbausituation.
Anwendung, Umwelt und Übergangsregeln.
Kein Kontakt mit Abwasser
Bei einem Einsatz in der Kanalisation sind die konkreten Zulassungsbedingungen zum Schutz vor Wasserkontakt und Austrag einzuhalten. Die Station muss unter den tatsächlichen Rückstaubedingungen passend eingesetzt werden.
Änderungen 2026
Aktualisierte Risikominderungsmaßnahmen und produktbezogene Übergangsfristen sind zu berücksichtigen. Ein einzelnes Stichtagsdatum beschreibt nicht automatisch die Lage jeder bestehenden Zulassung.
Monitoring ist ein eigener Vorgang
Ein dokumentierter Kontrollpunkt ist nicht gleichbedeutend mit einer Erlaubnis zur dauerhaften Auslage eines Mittels. Befallsunabhängige Dauerbeköderung und Monitoring sind zu unterscheiden.
Primärquellen zur eigenen Prüfung.
- § 18 Infektionsschutzgesetz ↗
- UBA: Liste anerkannter Mittel und Verfahren, September 2026 ↗
- BAuA: Zulassungsverfahren und Risikominderungsmaßnahmen ↗
- LAVES: Änderungen bei antikoagulanten Rodentiziden ↗
- UBA: Befallsunabhängige Dauerbeköderung ↗
- UBA: Gute fachliche Anwendung für geschulte berufsmäßige Verwender ↗
Ihr Standort. Ihre Anforderungen.
Senden Sie uns die geplante Anwendung, Stückzahl und Montagebedingungen. Wir erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihr betriebliches Projekt.
Ködermaterial und berufliche Verwendung
Wir prüfen vor einer Belieferung den erforderlichen Sachkundenachweis. Firmenzugehörigkeit oder eine Anfrage allein ersetzen den Nachweis nicht. Stationen, giftfreie Monitoringmaterialien und Zubehör erhalten B2B-Kunden ohne Sachkundenachweis.
Hausratte, Wanderratte und Hausmaus sind unterschiedliche Zielorganismen. Eine Angabe „in und um Gebäude“ erlaubt nicht automatisch Freiland- oder Kanalanwendungen. Zulässige Kombinationen ergeben sich ausschließlich aus der aktuellen Zulassung, dem Etikett und der Gebrauchsanweisung des konkreten Mittels einschließlich Verwendergruppe und Auflagen. Eine passende Station erweitert die Mittelzulassung nicht.