
Redaktion: TOGETHER GmbH · Fachstand 23.10.2026 · Für professionelle Anwender
Was § 18 IfSG regelt
Bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen verlangt § 18 Absatz 1 IfSG grundsätzlich anerkannte Mittel und Verfahren. Für Ausnahmen sieht das Gesetz ein besonderes Zustimmungsverfahren vor. Zuständig für die Anerkennung von Verfahren gegen Gesundheitsschädlinge ist das Umweltbundesamt. Der Einsatzort Kanal allein macht eine Maßnahme noch nicht zu einer behördlich angeordneten Bekämpfung.
Was für die konkrete Beschaffung zu klären ist
Lassen Sie sich vom Auftraggeber sagen, auf welcher Grundlage die Maßnahme durchgeführt wird und welche Nachweise das Leistungsverzeichnis verlangt. Eine Kommune kann zugleich Netzbetreiber, Auftraggeber und zuständige Behörde sein; aus ihrem Namen ergibt sich die rechtliche Einordnung nicht automatisch. Zusätzlich können örtliche Regelungen und vertragliche Anforderungen relevant sein. Die Klärung gehört vor die Modellauswahl.
Modelle exakt statt pauschal zuordnen
Die UBA-Liste vom September 2026 führt unter anderem Rattenkugel 2.0, Funke Köderstation Kanal Typ 2, RaSta Köderschutzstation für den Kanal 2.0 und EPM SPLINTER. Bei RaSta ist die Version zu beachten. Die FloatBox behandeln wir hier ohne Anerkennungskennzeichnung. Gleichen Sie vor Vergabe die aktuelle Liste und den angebotenen Lieferstand ab.
Welche Unterlagen in die Vergabeakte gehören
Unsere praktische Empfehlung: Modell und Ausführung, Herstellerdokumentation, Anerkennungsnachweis bei entsprechender Anforderung und Montageumfang gemeinsam ablegen. Halten Sie fest, wer die Unterlagen geprüft hat und welche offene Frage mit dem Anbieter geklärt wurde. Ein Produktbild oder ein Werbesiegel allein genügt nicht als nachvollziehbare technische Zuordnung.
Station und Bestückung getrennt ausschreiben
Eine leere Station enthält keinen Wirkstoff. Soll sie später bestückt werden, sind zusätzlich die Bestimmungen des dafür vorgesehenen Mittels zu prüfen. Formulieren Sie im Leistungsverzeichnis deshalb getrennte Positionen für Station, Befestigung, Montage und gegebenenfalls die eigenständige Bekämpfungsleistung. Auf dieser Website bieten wir Stationen, Ködermaterial und Zubehör an. Die fachliche Verantwortung für eine konkrete Maßnahme bleibt beim verantwortlichen Anwender beziehungsweise Auftraggeber.
Quellen und weiterführende Informationen
Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage, die konkrete Zulassung und die Anleitung der tatsächlich eingesetzten Ausführung. Ältere Fachleitfäden sind im Zusammenhang mit den aktuellen Produktbedingungen zu lesen.


